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Zur Sache: Petitionen, öffentliche Petitionen - Freundliche Neutrinos der Demokratie/ Mit Petitionen Politik verändern

21.10.2014
Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in der Demokratie e.V.
Zur Sache: Petitionen, öffentliche Petitionen
Freundliche Neutrinos der Demokratie/Mit Petitionen Politik verändern
65 Jahre Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (14.10.1949-2014)
30 Jahre petitionsrechtliche Bürgerinitiative in Bremen (1983-2014)
Funktionen und Fortentwicklung des Petitionsrechts.
Erfahrungen, Fragen, Reformideen, Chancen und Grenzen.

Dienstag, 21.10.2014 | 11.00 - 15.00 Uhr
(Mittagspause: ca. 13:00 - 13:45 Uhr)
Olbers-Saal | 1. OG | 11 Uhr
Eintritt frei, Spenden erwünscht. Voranmeldung von Schülergruppen in Begleitung einer Lehrperson: (0421-) 2576614 und (0421-) 256970.

Mit Gabriela Piontkowski, Vorsitzende des Petitionsausschusses der Bremischen Bürgerschaft / Klaus Hagemann Ex-MdB, Obmann der SPD-Bundestagsfraktion beim Petitionsausschuss / Prof. Dr. Hartmut Bauer, Uni Potsdam, Lehrstuhl für Öffentliches Recht / Daniel Zimmermann, Berlin / Moderation: Maike Schmidt-Grabia, Politologin

Der ehemalige Bundestagspräsident und spätere Bundespräsident Carl Carstens stellte anlässlich seiner Besuche in Schulen fest, dass junge Menschen über ihr Grundrecht aus Artikel 17 Grundgesetz so gut wie nichts wissen. Er bat den damaligen Bildungssenator Moritz Thape am 2. Januar 1979 um Unterstützung, diesen Zustand zu ändern. Das Wissen hat seitdem nicht zugenommen. Grund genug, Schülerinnen und Schüler (ab 14. Lebensjahr aufwärts) und Jungerwachsene zur Teilnahme an der Tagung zu ermuntern, um die versäumten Lektionen nachzuholen. Alle Bürgerinnen und Bürger, ja alle Einwohner, haben gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes eine beachtenswerte Mitmachchance, vom Kind bis zum Greis, vom Strafgefangenen bis zum Soldaten, vom Ausländer bis zum Beamten: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Das Parlament ist verpflichtet, jede Petition sachlich zu prüfen, über sie zu entscheiden und dem Petenten zum Abschluss eine (möglichst sorgfältig) begründete Antwort zu geben. In den 65 Jahren seines Bestehens bearbeitete der Petitionsausschuss ca. 750.000 Petitionen (= Bitten, Vorschläge, Anträge, Beschwerden), ein gewaltiges Arbeitspensum.

Soweit der Deutsche Bundestag Entscheidungen treffen und seine Kontrollbefugnisse wirksam ausüben kann, können jederzeit Lücken der Gesetze, Ärgernisse und Missstände aus dem Weg geräumt werden. Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit (Art. 21 GG), sie haben keinen Alleinvertretungsanspruch.

Während von 1949 bis 1975 die parlamentarische Prüfung von Petitionen eher ein Schattendasein führte, gewann der Petitionsausschuss durch die verfassungsmäßige Absicherung (Art. 45c GG, 1975), durch das Aufkommen von Bürgerinitiativen in den 1970er Jahren und vor allem seit Aufnahme öffentlicher Petitionen ins Internet-Angebot des Deutschen Bundestages (2005) an Ansehen und Gewicht.

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